AGB
AGB´s Sportpalast GmbH & Co. KG
1. Vertragsabschluss im Studio
Ein Vertrag zwischen dem Mitglied und der Sportpalast GmbH & Co. KG wird durch die Annahme eines "Antrags auf Mitgliedschaft" seitens der Sportpalast GmbH & Co. KG beim Vertragsabschluss im Studio geschlossen. Die Mitgliedschaft wird durch die Unterschrift der Mitglieder bestätigt. Mitglieder, die ihre Mitgliedschaft direkt im Studio mit der Sportpalast GmbH & Co. KG abgeschlossen haben, haben kein gesetzliches Widerrufsrecht.
2. Online Vertragsabschluss
Bei Abschluss einer Mitgliedschaftsvereinbarung mit der Sportpalast GmbH & Co. KG online gibt das Mitglied durch Klicken auf die Schaltfläche "Mitglied werden" ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Mitgliedsvertrags ab. Durch Fortfahren bestätigt das Mitglied, dass beide Parteien die Vereinbarung elektronisch oder handschriftlich unterzeichnen. Vor dem Klicken auf "Mitglied werden" werden dem Mitglied alle eingegebenen Daten angezeigt und es hat die Möglichkeit, Änderungen vorzunehmen. Die Annahme des Mitgliedsvertrags erfolgt durch eine Bestätigungs-E-Mail von der Sportpalast GmbH & Co. KG. Mit dem Erhalt der Bestätigungs-E-Mail kommt der Vertrag zustande. Mitglieder, die online eine Mitgliedschaft mit der Sportpalast GmbH & Co. KG abschließen, haben ein gesetzliches Widerrufsrecht. Die Sportpalast GmbH & Co. KG speichert den Vertragstext und sendet dem Mitglied den Vertragstext sowie die AGB per E-Mail mit der automatischen Bestellbestätigung zu. Bei Widerruf der Mitgliedschaft ist die "Aktivierungspauschale" fällig, es sei denn, das Mitglied kann nachweisen, dass der Sportpalast GmbH & Co. KG keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind. Mitglieder, die online einen Vertrag mit der Sportpalast GmbH & Co. KG abgeschlossen haben und Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, haben ein gesetzliches Widerrufsrecht, über das die Sportpalast GmbH & Co. KG informiert.
3. Jugendliche und nicht voll Geschäftsfähige
Personen unter 18 Jahren sowie nicht voll geschäftsfähige Personen können keine Verträge online mit der Sportpalast GmbH & Co. KG abschließen. Diese Kunden können jedoch im Studio einen Vertrag unter Vorlage einer schriftlichen Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter abschließen.
4. Hausordnung - Nutzung von Spinden
Die Nutzung des Fitnessstudios unterliegt den geltenden Hausregeln (HAUSORDNUNG), die für alle Mitglieder verbindlich sind. Diese Regeln umfassen Verhaltenspflichten, die die ordnungsgemäße Nutzung des Studios sowie die Rücksichtnahme auf andere Mitglieder sicherstellen.
Das Fitnessstudio stellt seinen Mitgliedern abschließbare Spinde zur Verfügung, die während der Trainingszeiten genutzt werden können. Die Nutzung der Spinde außerhalb der regulären Öffnungszeiten ist nicht gestattet. Sollte ein Spind dennoch außerhalb der Öffnungszeiten genutzt werden, behält sich das Fitnessstudio das Recht vor, den Spind zu öffnen und zu leeren.
5. Nutzung von Kundenparkplätzen
Die Kundenparkplätze der Sportpalast GmbH & Co. KG dürfen ausschließlich während der Öffnungszeiten des Studios genutzt werden. Eine Nutzung außerhalb dieser Zeiten kann dazu führen, dass das Fahrzeug kostenpflichtig abgeschleppt wird.
6. E-Mail / Änderung von Mitgliedsdaten
Das Mitglied muss bei Vertragsabschluss eine gültige E-Mail-Adresse angeben, über die die Kommunikation mit Sportpalast GmbH & Co. KG erfolgt. Das Mitglied stimmt zu, dass wichtige Mitteilungen wie Mahnungen oder Informationen zu Studioschließungen entweder per Post an die angegebene Adresse oder per E-Mail an die angegebene E-Mail-Adresse gesendet werden können. Bei Änderungen der Mitgliedsdaten, wie Name, Adresse, E-Mail-Adresse oder Bankverbindung, muss das Mitglied Sportpalast GmbH & Co. KG umgehend über die neuen Daten informieren.
7. STUDIO APP - Butterfly Member
Unsere Studio APP „Butterfly Member“ vom Sportpalast GmbH und Co. KG bietet den Nutzern die Möglichkeit, einen Account zu erstellen und verschiedene online Angebote zu nutzen. Dazu gehören maßgeschneiderte Trainingspläne, die individuell auf die Bedürfnisse der Nutzer zugeschnitten sind. Darüber hinaus ermöglicht die Plattform den Nutzern, ihre Check-in- und Check-out-Zeiten zu kontrollieren und sich über aktuelle Kurse und Termine zu informieren. Die Nutzer können ihren Trainingsplan anpassen, Kurse planen und sich über spezielle Angebote informieren.
Durch die Nutzung unserer Plattform erklären sich die Nutzer mit unseren Datenschutzbestimmungen einverstanden und stimmen der Verarbeitung ihrer Daten zu, um ihnen ein personalisiertes und optimiertes Nutzungserlebnis zu bieten. Wir sind stets bemüht, die Sicherheit und Integrität der Daten unserer Nutzer zu gewährleisten und halten uns strikt an alle gesetzlichen Vorgaben zum Datenschutz.
8. Dauer der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaftsdauer kann entweder 1, 12, 18 oder 24 Monate betragen und beginnt stets am Monatsanfang. Sollte der Eintritt in die Mitgliedschaft während eines laufenden Monats erfolgen, so verlängert sich die Grundlaufzeit um die verbleibenden Tage bis zum Monatsende. Nach Ablauf dieser Zeit verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch, sofern sie nicht von einer der Parteien einen Monat vor Ablauf der Grundlaufzeit gekündigt wird. Das Mitglied kann eine automatisch verlängerte Mitgliedschaft jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen, wobei die Kündigung schriftlich erfolgen muss. Eventuell gewährte Freimonate oder Ruhemonate verlängern die Vertragslaufzeit im ersten Vertragsjahr entsprechend.
Im Falle eines wichtigen Grundes können beide Parteien die Mitgliedschaft fristlos kündigen. Beispielsweise berechtigt ein grober Verstoß gegen die Hausordnung oder die Einnahme unerlaubter Substanzen wie anabole Substanzen oder Stimulanzien (gemäß aktueller NADA-Verbotsliste) die Sportpalast GmbH & Co. KG zur sofortigen Kündigung der Mitgliedschaft. Die Sportpalast GmbH & Co. KG kann die Mitgliedschaft auch fristlos kündigen, wenn das Mitglied mit der Zahlung von zwei Monatsbeiträgen in Verzug gerät. Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund kann die Sportpalast GmbH & Co. KG den für die restliche Vertragsdauer anfallenden Mitgliedsbeitrag als Schadenersatz sofort einfordern, es sei denn, das Mitglied hat die Kündigung nicht verschuldet oder kann nachweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
9. Mitgliedsausweis / Transponder
Das personalisierte elektronische Mitgliedsarmband / die Mitgliedskarte wird nach Zahlung einer Aktivierungsgebühr eingerichtet und ist erforderlich, um Zugang zum Fitnessstudio zu erhalten. Das Armband ist nicht übertragbar und darf nicht an andere Personen weitergegeben werden. Bei schuldhafter Weitergabe an Dritte wird eine Vertragsstrafe von 900€ fällig, die jedoch auf mögliche Schadensersatzansprüche angerechnet wird. Das Mitglied hat die Möglichkeit zu beweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Verlust oder Beschädigung des Armbands müssen sofort dem Fitnessstudio gemeldet werden, damit es gesperrt werden kann.
Für die Ausstellung eines neuen Armbands bei Verlust oder Beschädigung ist eine Gebühr von 20€ zu entrichten, es sei denn, das Mitglied ist nicht schuld am Verlust oder der Beschädigung oder kann nachweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
10. Zahlung des Mitgliedsbeitrags und Folgen bei Nichtzahlung
Bei Abschluss eines Vertrags sowohl online als auch im Studio besteht die Möglichkeit, den Mitgliedsbeitrag per SEPA-Lastschrifteinzug zu begleichen. Der Betrag wird monatlich im Voraus abgebucht, spätestens am 5. Werktag eines Monats. Im ersten vollen Kalendermonat der Mitgliedschaft werden zusätzlich der anteilige Betrag für den ersten Monat, das Starterpaket sowie die Aktivierungspauschale (inklusive Elektronisches Mitgliedsarmband) eingezogen.
Sollte eine Lastschrift nicht erfolgreich sein oder zurückgebucht werden, behält sich die Sportpalast GmbH & Co. KG das Recht vor, vom Einzugsverfahren zurückzutreten und/oder Ersatz für die entstandenen Kosten zu fordern, sofern das Mitglied nicht für die Nichtzahlung verantwortlich ist. Monatliche Zahlungen per Dauerauftrag oder Überweisung sind nicht möglich.
Die Sportpalast GmbH & Co. KG behält sich das Recht vor, dem Mitglied den Zugang zum Studio zu verweigern, solange Zahlungsrückstände bestehen.
11. Anpassung des Mitgliedsbeitrages
Bei einer Erhöhung der gesetzlichen Umsatzsteuer ist die Sportpalast GmbH & Co. KG berechtigt, den Mitgliedsbeitrag entsprechend der Erhöhung anzupassen. Die Sportpalast GmbH & Co. KG wird dem Mitglied die Anpassung in Textform mitteilen. Diese Erhöhung des Mitgliedsbeitrags wird ab Beginn des dem Zeitpunkt der Mitteilung folgenden Vertragsjahres wirksam. Ermäßigt sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz, ermäßigt sich der Mitgliedsbeitrag entsprechend.
Zusätzlich behält sich die Sportpalast GmbH & Co. KG das Recht vor, nach Ablauf der Erlaubniszeit den Mitgliedsbeitrag um bis zu 3 % anzupassen.
12. Haftung
Die Sportpalast GmbH & Co. KG übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit entstehen. Auch die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei arglistig verschwiegenen Mängeln oder Garantieübernahmen wird nicht eingeschränkt. Die Haftung für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der Sportpalast GmbH & Co. KG oder ihrer Vertreter wird ebenfalls nicht begrenzt. Wenn keiner dieser Fälle vorliegt, ist die Haftung für Schäden auf die typischen und vorhersehbaren Schäden beschränkt, die aus der Verletzung wichtiger Vertragspflichten resultieren. In allen anderen Fällen ist die Haftung der Sportpalast GmbH & Co. KG ausgeschlossen. Dies gilt auch für ihre Erfüllungsgehilfen und Vertreter.
13. Begleitung
Das Mitbringen von Begleitpersonen, Inklusive Kindern, bedarf der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung des Studios. Das Mitführen von Tieren ist nicht gestattet.
14. Einhaltung von Verhaltenspflichten
Das Mitglied muss den Vorgaben der Hausordnung entsprechen und seinen Verpflichtungen gemäß dieser AGB ordnungsgemäß nachkommen. Bei wiederholten Verstößen gegen vertragliche Pflichten trotz Abmahnung behält sich das Studio das Recht vor, die Mitgliedschaftsvereinbarung außerordentlich zu kündigen.